AGB

1. Vertragss­chluss
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vere­inbart bzw. von artribute nach mündlicher Vere­in­barung schriftlich bestätigt worden sind.

2. Schriftform
Änderungen nach­ste­hender Vere­in­barung bedürfen zu ihrer Wirk­samkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.

3. Zahlungsmodal­itäten
Nach Leistung des vere­in­barten Vertrags­ge­gen­standes wird artribute dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Der Gesamt­betrag der Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werk­tagen zur Zahlung fällig.

4. Vorauszahlungen
artribute behält sich das Recht vor, angemessene Vorauszahlungen in einer Höhe bis zu 80% des Gesamt­be­trags zu verlangen.

5. Verzug
Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rech­nungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltend­machung weiterer Verzugsansprüche des Anbi­eters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinss­chadens, ist nicht ausgeschlossen. 6. Haftungs­beschränkung Schaden­er­satzansprüche gegenüber artribute wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichter­füllung, posi­tiver Forderungsver­letzung und aus uner­laubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsät­zlich oder grob fahrlässig verur­sacht wurde. Insbesondere haftet artribute nicht für die Folgekosten von Betrieb­sstörungen, soweit diese nicht vorsät­zlich oder grob fahrlässig verur­sacht wurden. Soweit der Kunde Unternehmer, juris­tische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen ist, gilt zudem die folgende Haftungs­beschränkung: artribute hat eine Betrieb­shaftpflichtver­sicherung abgeschlossen. Der Deck­ung­sumfang der Betrieb­shaftpflichtver­sicherung beträgt EUR 2.200.000,-. Die Haftung von artribute ist der Höhe nach auf die Deck­ungssumme der Betrieb­shaftpflichtver­sicherung beschränkt. Soweit der Versicherer leis­tungsfrei ist (Selb­st­behalt, Serien­schaden, Jahres­max­imierung, Risikoauss­chlüsse usw.) tritt artribute mit eigenen Ersat­zleis­tungen ein.

7. Erfül­lungsort
Erfül­lungsort ist die Betrieb­sstätte von artribute.

8. Sondervere­in­barung bei einem Vertrag über ein Event-Konzept oder die Auswertung eines Events
a) Konzeptschutz
Die Parteien sind sich einig darüber, dass die von artribute entwick­elten Konzepte urhe­ber­rechtlich geschützt sind und Nutzungsrechte nur im vertraglich ausdrücklich geregelten Umfang übertragen werden. Alle vertraglich nicht ausdrücklich geregelten Nutzungsrechte verbleiben bei artribute. Alle von artribute entwick­elten Konzepte unter­liegen strengster Vertraulichkeit und Geheimhaltung und dürfen auss­chließlich für die im Vertrag ausdrücklich beze­ichnete Veranstaltung verwendet werden. Der Kunde darf das Konzept nicht an Dritte weit­ergeben oder für andere als im Vertrag vere­in­barte Veranstal­tungen nutzen. Der Kunde verwahrt und sichert das Konzept so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Im Falle des Verstoßes, wobei sich der Kunde auch das Handeln seiner Erfül­lungs– und Hand­lungs­ge­hilfen zurechnen lassen muss, hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der für das Konzept vere­in­barten Vergütung an artribute zu leisten. Dem Besteller bleibt vorbe­halten, einen gerin­geren Schaden nachzuweisen. artribute bleibt vorbe­halten, für jeden Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und einen entsprechend höheren Schaden­ersatz geltend zu machen.
b) Namen­snennung Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Nutzung eines Konzepts von artribute bei allen Veröf­fentlichungen, die auf die Veranstaltung hinweisen, die Firma artribute in branchenüblichem Umfang und am branchenüblicher Stelle zu nennen.
c) Vergütung Die Vergütung für Entwicklung eines Konzepts wird mit Abnahme fällig. Der Kunde hat das Konzept unmit­telbar nach Erhalt auf offen­sichtliche Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
d) Gewährleistung Die Gewährleistung ist grund­sät­zlich ausgeschlossen, wenn ein offen­sichtlicher Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fest­stellung geltend gemacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet, artribute den Mangel unverzüglich anzuzeigen. artribute kann Gewährleistung nach Wahl von artribute durch Nachbesserung oder durch Rück­er­stattung der bezahlten Vergütung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Überlassung eines neuen Konzepts. Falls die Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Auss­chlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder nach seiner Wahl den Vertrag rück­gängig zu machen. artribute kann zur Nachbesserung nicht verpflichtet werden.
e) Abschlagszahlungen artribute ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leis­tungen bzw. des Stun­de­naufwands von artribute. Die Abschlagsrech­nungen sind innerhalb von zehn Werk­tagen zur Zahlung fällig. Für die Abschlagszahlungen vere­in­baren die Parteien schriftlich einen entsprechenden Zahlungsplan.

9. Sondervere­in­barung bei Mietverträgen
Kunde ist Mieter aller durch artribute in Erfüllung des Auftrages angemieteten Gegen­stände bzw. Immo­bilien. artribute schließt etwaige Mietverträge nur in Voll­macht oder in Auftrag für Kunden ab. Kunde wird artribute eine entsprechende Voll­macht erteilen. Es gelten nach­fol­gende Regelungen.
a) Die Miet­ge­gen­stände werden nur für den vere­in­barten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt.
b) Für in Verlust geratene Miet­ge­gen­stände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaf­fungswertes. Für Beschädi­gungen an Miet­ge­gen­ständen haftet er in Höhe des Reparat­u­raufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaf­fungswert nicht übersteigt. Die Geltend­machung eines weiteren Schadens durch artribute bleibt hiervon unberührt. Kunde stellt artribute von allen etwaigen Schadenser­satz­forderungen des Vermi­eters frei.
c) Der Kunde hat die Miet­ge­gen­stände in ausre­ichender Höhe gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. artribute wird — wenn der Kunde entsprechende Voll­macht erteilt — geeigneten Versicherungss­chutz herbeiführen.
d) Der Kunde ist bei Empfang der Miet­sache verpflichtet sie unverzüglich nach Mängeln zu unter­suchen und offen­sichtliche Mängel artribute unverzüglich anzuzeigen. Anderen­falls trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass artribute den Mangel verur­sacht hat. Entsprechendes gilt bei der Rückgabe der Miet­sache für artribute.
e) Die Vertragsparteien können jederzeit vor Vertrags­beginn vom Vertrag zurück­treten. Tritt der Kunde innerhalb von 10 Werk­tagen vor Vertrags­beginn zurück, hat er 50% des vere­in­barten Miet­zinses zu zahlen. Den Vertragsparteien bleibt vorbe­halten, niedrigere oder höhere Kosten nachzuweisen. Hat der Kunde zu vertreten, dass der Vertragszweck nicht erfüllt werden kann (z.B. wegen Fehlens einer behördlichen Genehmigung o.ä.), nachdem dem Kunden die Miet­sache übergeben wurde, hat er den vollen Miet­preis zu entrichten. Kunde wird dies­bezüglich artribute von allen etwaigen Ansprüchen des Vermi­eters freis­tellen. Das Recht zur außeror­dentlichen Vertragskündigung bleibt hiervon unberührt.
f) Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbe­halten.
g) Zusät­zliche Vere­in­barung bei Zeltver­mi­etung: Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufstellung der Zelte den Unter­grund hinsichtlich eventueller Leitungen u.ä. zu überprüfen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Unter­grund entstehen. Kunde wird dies­bezüglich artribute von allen etwaigen Ansprüchen des Vermi­eters freis­tellen. Bei Sturm– und Unwet­tergefahr hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zeltaus– und eingänge unverzüglich fest verschlossen werden. Nöti­gen­falls hat er auch dafür zu sorgen, dass sich keine Personen in einem Zelt aufhalten.

10. Gerichts­stand
Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeiten aus oder im Zusam­menhang mit dem Vertrag und/oder diesen AGB ist Berlin, sofern der Kunde Vollka­ufmann, eine juris­tische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen sind. Die Gerichts­standsvere­in­barung gilt auch, sofern der Kunde keinen festen Firmensitz/Wohnsitz in Deutschland hat, sein Firmensitz/Wohnsitz außerhalb der Bundesre­publik Deutschland verlegt hat oder im Zeit­punkt der Klageer­hebung sein Firmensitz/Wohnsitz unbekannt ist.

11. Salva­torische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestim­mungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirk­samkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirk­samen oder fehlenden Vere­in­barung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.